Erbrechtsänderung
Für uns gelesen in Fischer & Teichwirt 02/2014
Deutsches Forum für Erbrecht
Gebühren für Testamentshinterlegung bei Gericht gesenkt!
Seit August 2013 ist die Möglichkeit einer amtlichen Verwahrung des Testaments für viele Erblasser noch attraktiver, da sich die Kosten hierfür für die meisten spürbar reduziert haben.
Grund dafür ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz.
Demnach fällt für die Verwahrung eines Testamentes beim Nachlassgericht nur mehr eine einmalige und pauschale Gebühr in Höhe von 75,00 € an.
Zuvor hingen die Kosten vom Vermögen des Erblassers ab und waren deshalb häufig deutlich höher.
So fiel zum Beispiel bei einem Vermögen von € 250 000,00 bislang eine Gebühr von € 108,00 an.
Bei einem Vermögen von € 500 000,00 verlangte das Gericht bereits € 201,75!
Thematik wird mit Interesse weiter verfolgt. >°(((
ps
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