Fischzucht ist Landwirtschaft
Gespeichert von heimann am/um Sa, 21/06/2014 - 10:19
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Für uns gelesen in Fischer & Teichwirt 03/2014
Verwaltungsgericht Hamburg Az.: 7 K 656/12 Quelle: jlp
Unter Landwirtschaft sind nicht nur die klassischen Bereiche wie zum Beispiel Rinder- oder Schweinehaltung zu verstehen.
Auch die Fisch- und Krustentierzucht (hier Wels, Zander, Wolfsbarsch, Dorade, Shrimp) gehören hierzu. Die Errichtung von Tierzuchtanlagen für solche Tiere kann daher auch im Außenbereich bevorzugt zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass das für die Tierhaltung notwendige Futter (Ackerbohnen, Lupinen, Süßklee, Weizen) überwiegend auf den zu Landwirtschaftlichen Betrieben gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Fläschen erzeugt werden kann.