Kein Trophäenfisch im Angelteich

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für uns gelesen im Fischer & Teichwirt 03/ 2016

 

​Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Az.: 20 B 209/15 Quelle: jlp

 
​Ein Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt (sogenanntes "Catch and Release") werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Geangelte Fische aus solch einem speziellen Teich müssen unverzüglich waidgerecht angelandet, betäubt, getötet und vom Angelhaken gelöst werden.