Königsfischen bleibt erlaubt

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Augsburger Allgemeine       vom 11. März 2014

Königsfischen bleibt erlaubt

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer eines Königsfischen im Kreis Landsberg mangels hinreichende Tatverdachts eingestellt. Die Tierschutzorganisation Peta hatte gegen Teilnehmer eines Königsfischens Strafanzeige gestellt wegen "Tierquälerei durch Tötung eines Wirbeltiers         ohne vernünftigen Grund". Viele Fischereivereine hatten dagegen protestiert. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung dahingehend geändert,                 dass das Verfahren nicht mehr wegen geringer Schuld, sondern mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.

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www.augsburger-allgemeine.de/donauwoerth/Tierschuetzer-gegen-das-Koenigs...

 

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