Hai-Alarm

DruckversionDruckversion
Für uns gelesen in Fischer & Teichwirt 02/2014

Quelle: jlp

„Haialarm“!

Einen Reiseveranstalter trifft nicht die Verpflichtung, dem Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen.

Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel! Dies gilt umso mehr wenn das zeitliche Badeverbot zum Schutz der Urlauber vor ortsüblichen Gefahren erfolgte.

Amtsgericht München, AZ: 242 C 16069/12

 

Thematik wird mit Interesse weiter verfolgt.