Vernässungsschäden durch Biberdamm

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für uns gelesen in Fischer & Teichwirt 04 / 2016

 

​Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg AZ.: OVG 11 B 20.14 Quelle: jlp

​Musste ein Grundstückseigentümer bereits beim Erwerb des Grundstücks damit rechnen, dass sein Grundstück naturschutzrechtlichen Beschränkungen (hier Bieberdamm) unterliegen könnte, dann liegt eine Sozialbindung des Eigentums vor, die es heute ausschließt, Entschädigungsansprüche bei forstwirtschaftlichen Vernässungsschäden durch einen Biberdamm geltend zu machen.