Kein Trophäenfisch im Angelteich
Gespeichert von heimann am/um Fr, 08/04/2016 - 12:04
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für uns gelesen im Fischer & Teichwirt 03/ 2016
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Az.: 20 B 209/15 Quelle: jlp
Ein Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt (sogenanntes "Catch and Release") werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Geangelte Fische aus solch einem speziellen Teich müssen unverzüglich waidgerecht angelandet, betäubt, getötet und vom Angelhaken gelöst werden.