Der Siglfinger See
Was ist ein See und was ist ein Weiher? Ein Weiher ist ablassbar, ein See nicht. Ein See wird von Grund- und Regenwasser gespeist und verdunstet über die Wasseroberfläche. Ein Kleinod dieser Spezies befindet sich im Ortsteil Siglfing der Großen Kreisstadt Erding. Er heißt Siglfinger Baggersee und wird von uns seit über 40 Jahren gehegt. Mit ca. 1 ha Wasserfläche idyllisch zwischen Birken, Feldern und Fluren gelegen, beherbergt er einen ansehnlichen Bestand an Cypriniden, Hechten, Zandern, Barschen und Aalen. Auch Waller wurden dort schon in kapitalem Maße erbeutet! Zur Sommerzeit ist der See ein Eldorado für Familien mit Ambitionen zur Wochenendgestaltung.
Anfahrtsbeschreibung von München
- Von der Innenstadt fahren wir über die Leopoldstraße zur A9 bis zur Ausfahrt Ismaning.
- Dort fahren wir in östlicher Richtung auf der B471 bis zum Anschluß B388.
- Dieser folgen wir über Eichenried, Moosinning weiter bis nach Erding.
- Hinter Moosinning, an der großen Ampel, orientieren wir uns an dem Hinweisschild Erding mit "Therme Erding" dem wir bis zu dem nächsten Kreisverkehr folgen.
- Dort fahren wir links raus.
- Wir folgen der Sigwolfstrasse (ED 7) und queren dabei zwei Ampeln, eine am Gymnasium - die nächst an der Dachauer Strasse, sowie drei Kreisverkehrsinseln.
- Sobald wir die Ampel an der Aral Tanksstelle erreichen fahren wir Richtung Eitting, die ED 19, weiter geradeaus bis zur nächsten leichten S-Kurve.
- Geradeaus blickt man auf einen Birkenhain – und genau in dieser ersten Linkskurve führt ein Feldweg zu unserem Vereinsgewässer.
- Vorsicht Schranke! Ohne Berechtigung (Schlüssel) ist da Schluß!
- War das alles?
- Nein!
- Alternativen gibt es auch.
- Von der Stadtmitte auf die A 94 Richtung Hohenlinden/Passau.
- Bei der Ausfahrt 9b "Flughafen München" raus auf die Flughafentangente Ost (FTO).
- Dort bis zur Ausfahrt "Erding Nord".
- Auf der St2084 rechts weiter bis zur Kreuzung an der Sigwolfstraße. Dann nach links Richtung Eitting auf die ED 19.
- Weiter wie oben! Ha.
Fischgrenze:
Wasserfläche auf den Flur Nr. 1148/1149
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Freistaats Bayern.
http://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/schonzeiten-und-s...
Vereinsintern geänderte Schonmaße und Schonzeiten:
FISCHART | SCHONMAS | SCHONZEIT |
---|---|---|
Bachsaibling | 28cm | |
Bachforelle | 28cm | |
Regenbogenforelle | 28cm | |
Äsche | 42cm | 01.01. bis 30.06. |
Schleie | 30cm |
Köder:
Es dürfen keine lebenden Köder verwendet werden. Anfüttern ist verboten!
Fangbeschränkung:
3 Zander, 3 Hechte pro Jahr
Gutfische sind: Forelle, Saibling, Karpfen, Schleie, Zander, Hecht.
Bei Einsatz als Tageskarte darf nur 1 Gutfisch entnommen werden.