Covid-19

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Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion Nachgehen?

Das verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt.

Angeln und Jagen - allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt - sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich Jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.

 

https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

 

Zu beachten sind allerdings die FAQs des Bayerischen Staatsministeriums:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

Unter dem Aspekt des Gemeinwohls bitten wir zu Hause zu bleiben und die notwendigen Bewegungen an der frischen Luft in unmittelbarer näherer Umgebung durchzuführen.

Es geht darum, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und eine Überlastung der Gesundheitssysteme mit zahlreichen Toten zuu verhindern.

Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Welle der Neuinfektionen zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt.

 

Neues aus der Staatskanzkei:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-april-2020...

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/?s...

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-mai-2020

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-mai-2020/?...

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-186/?seite=1617

 

 

 

tl bleibts gsund